Neue Corona-SchutzVO

Recht kurzfristig ist gestern die neue Coronaschutzverordnung (https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-08-17_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf) herausgekommen, die zunächst bis zum 17.09.21 gilt und auch Auswirkungen auf dem Vereinssport hat.

Um daran angelehnte allgemeingültige Vorgaben für den (Hallen-)Sport machen zu können, werden wir in Kürze eine Vorstandssitzung einberufen. Bis dahin gelten für die Abteilung Breitensport folgende Regeln:

A) Präsenzsport darf ab dem 20.08.2021 nur von Übungsleitern (ÜL) geben werden, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind und dies auch gegenüber dem Verein nachweisen. Teilnehmer am Präsenzsport müssen ebenfalls geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen.

Wenn Präsenzsport stattfindet, müssen 

1) Anwesenheitslisten der TN vor Ort geführt werden,

2) die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden, also: Maske tragen beim Rein- und Rausgehen, Abstand halten, Lüften sowie Ein- und Ausgänge separieren.

 3) die TN-Nachweise über Impfung, Genesung oder Testung von den ÜL geprüft werden. Für Impfung und Genesung gilt das natürlich nur einmal. Wer einen Test braucht, weil er nicht geimpft ist, muss diesen pro Sportstunde vorlegen.  

B) Ziel des Vereins ist die vollständige Rückkehr zum Präsenzsport, denn der gemeinsame Sport hat auch einen hohen psychosozialen Wert. Wir schließen Online-Angebote durch nicht geimpfte ÜL im Moment nicht gänzlich aus, sie sind jedoch an Bedingungen geknüpft:

1) Es müssen im Durchschnitt mindestens 8 Personen verbindlich am Online-Angebot teilnehmen. Die Teilnahme ist vom ÜL nachzuweisen (z. B. durch ein tagesaktuelles Foto der Online-Stunde, aus dem die zur Sitzung angemeldeten TN hervorgehen).  

2) Die Teilnehmer müssen Vereinsmitglieder sein. Die ÜL reichen dazu eine TN-Liste beim Verein ein, anhand derer die Vereinsmitgliedschaft geprüft wird.