Coronaschutz-Hinweis Hallensport 2022

13. Januar 2022. Die neuen Regelungen für den Hallensport wurden heute veröffentlicht. Hier das Wichtigste in Kurzform: Für den Sport in Innenräumen gilt ausnahmslos 2G+. Der Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Boosterung“) ersetzt aber den zusätzlichen Test. Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. 

Kinder bis zum Schuleintritt gelten als immunisiert und getestet, ein Altersnachweis (Glaubhaftmachung durch Eltern) ist jedoch erforderlich. Für begleitende Personen (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G. Bis zum 16. Geburtstag gelten Kinder und Jugendliche als immunisiert und getestet. Das Alter muss durch einen Kinder- oder Schülerausweis o. ä. nachgewiesen werden. Ab dem 16. Geburtstag gelten Jugendliche (ab dem 17.01.2022) nicht mehr als immunisiert. Soweit sie aber Schüler sind, gelten sie als getestet (Schülerausweis erforderlich).

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt unverändert, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Die Bestimmungen im Einzelnen sind auf der Website des Landessportbunds nachzulesen.